Eigentumsvorbehalt
Dem Kunden ist bekannt, dass bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen Eigentumsvorbehalt besteht. Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen.
Eigene Produkte
Sollte der Kunde auf die Verwendung eigener Produkte bestehen und nicht wie vom Dienstleister empfohlen, so wird keine Haftung übernommen, sollte das Endergebnis nicht den Wunschvorstellungen entsprechen.
Werden zur Anbringung von Folien, Schilder usw. vom Kunden die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und diese während der Bearbeitung beschädigt, übernimmt der Dienstleister in diesem Fall keine Haftung.
Überprüfungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich sofort nach Erhalt des Endprodukts - in Gegenwart des Dienstleisters - eine genaue Überprüfung auf Schäden vorzunehmen. Verspätet gemeldete Schäden oder Unzufriedenheiten werden nicht vom Dienstleister übernommen.
Rabatte
Rabatte sind einmalige Angebote des Dienstleisters und nur nach Absprache zwischen den Parteien gültig.
Montagearbeiten
Sollte im Rahmen des erteilten Auftrags auch Montagearbeiten nötig sein, so stellt der Kunde sicher, dass der jeweilige Raum gut zugänglich ist. Montagearbeiten - vor allem Folienanbringung - werden im Außenbereich nur bei Temperaturen zwischen 5 und 40 C geleistet, bei abweichenden Sonderwünschen wird keine Haftung übernommen.